Verkauf
Im Verkauf sind 21 Wohnungen, davon 4x 3.5-Zimmer-, 13x 4.5-Zimmer- und 4x 5.5-Zimmer-Wohnungen, davon insgesamt 2 Attika- Wohnungen. Der Kaufpreis versteht sich als Festpreis für die schlüsselfertige und bezugsbereite Wohnung, Innenausstattung und Umgebungsgestaltung gemäss detailliertem Baubeschrieb und Plänen, exklusive Änderungswünsche.
Verkaufspreise
Die Verkaufspreise verstehen sich als Festpreise für die schlüsselfertige Eigentumswohnung.
Kaufzusage/Reservation
Mit Unterzeichnung des Reservations-vertrages und Einzahlung von Fr. 30'000.- ist die Wohnung verbindlich reserviert.
Kaufvertrag
Bei notarieller Beurkundung des Kaufvertrages sind 20% des Kaufpreises (abzüglich CHF 30'000.-) zu leisten. Bei Eigentumsübertragung (Wohnungs-abnahme/Bezugsbereitschaft) wird der Restkaufpreis fällig. |
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Nebenkosten
Notariatsgebühren, Grundbuchkosten sowie die Handänderungssteuer zahlen die Käufer und Verkäufer je zur Hälfte.
Baurechtszins
Die Käufer erwerben ihre Eigentumswohnung mit Nebenräumen im Baurecht d.h. der Bodenanteil verbleibt im Eigentum der Ortsgemeinde. Anstelle eines Kaufpreises für das Land leisten die Käufer der Ortsgemeinde einen Baurechtszins.
Für die Berechnung des Baurechtszinses wird ein Landwert von CHF 700.00/m2 festgesetzt. Basis des Baurechtszinses bildet der jeweilige Zinssatz für variable Ersthypotheken der St.Galler Kantonalbank, wobei ein Mindestzins von 3% und ein Maximalzins von 6% festgelegt worden ist. die Ortsgemeinde gewährt den Käufern eine Starthilfte in einem um 1% tieferen Zinssatz während der ersten 5 Jahre ab Datum der Fertigstellung/Abnahme der Gebäude. Alle 5 Jahre erfolgt eine Landwertindexierung und alle 25 Jahre wird der Landwert dem Marktwert angepasst. Detaillierte Angaben sind in der Baudokumentation beschrieben. |
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Planung / Ausbaustandard
Für die Konstruktionsausführung wird auf die Ausführungs- und Detailpläne sowie auf den detaillierten Baubeschrieb ver-wiesen. Geringfügige Änderungen bleiben vorbehalten. Käuferwünsche wie im detaillierten Baubeschrieb vorgesehen können berücksichtigt werden.
Termine
Baubeginn Frühjahr 2011
Bezug Ende 2012
Bei Einsprachen im Baubewilligungs- und Gestaltungsplanverfahren können sich die angegebenen Termine verschieben. Preisänderungen dadurch bleiben vorbehalten. |